Fein, gestern habe ich eine nette Mail von StudiVZ bekommen, worin ich kurzgesagt angebettelt werde, das ich doch noch meinen Widerspruch widerspreche… Das tue ich natürlich NICHT. Auch wenn es schade ist, das ich so gewisse Freunde verliere – aber ich habe ja immer noch Gotfriends als Alternative.
Besonders schön finde ich ja in der Mail (Punkt 5) von StudiVZ das sie erklären, nur weil ihre AGB vor dem Inkrafttreten eines Gesetzes erstellt wurden, gilt dieses Gesetz nicht….
Hier die vollständige Mail von StudiVZ die an alle gegangen ist die einen Widerspruch eingelegt haben:
ACHTUNG!!! Wenn du dich NICHT zurückmeldest, wird dein Account GELÖSCHT!
Hallo,
du hast dich in den letzten Tagen bei uns gemeldet und hast den neuen AGB
widersprochen. Wir wollen dir nachfolgend noch einmal ein paar Infos zu
unseren neuen AGB liefern und hoffen, damit eventuelle Unklarheiten
auszumerzen.Da du den AGB widersprochen hast werden wir deinen Account bis Montag, den
02.04.2007 löschen, es sei denn du schreibst uns eine Email, in der du uns
mitteilst, dass du die AGB vollständig akzeptierst.Zunächst ist es vielleicht einmal wichtig zu erklären, wieso wir überhaupt
unsere AGB geändert haben.
Nun ja, studiVZ hat als ein kleines WG-Projekt begonnen und damals haben
wir Standard-AGB übernommen ohne spezifische Ausprägung auf unsere
Funktionen. Da inzwischen jedoch 1,9 Millionen Studenten die Plattform
nutzen und studiVZ eine ernsthafte Unternehmung geworden ist, mussten wir
uns auch mit dieser Thematik über kurz oder lang auseinandersetzen. Die
AGB-Änderungen sind hierbei eine Anpassung an allgemeine Standards im
Internet und an die gewachsenen Anforderungen, die auftreten, wenn man eine
solche Menge an Daten zu verwalten hat. Zudem hat es seit Dezember 2006
mehrere Aktionen gegeben von Leuten, die uns und unseren Nutzern schaden
wollen. Die wichtigsten vorgenommenen Änderungen sind dabei folgende:– Schutz der Nutzerdaten: Eure Daten sind das sensibelste Gut von studiVZ
und deren Schutz ist unsere höchste Priorität. Wir wollen eine rechtliche
Handhabe gegen Hacker und Crawler haben, die gezielt diesen Schutz
durchbrechen wollen. Dies ist durch die neuen AGB gegeben, indem ihnen
sogar Vertragsstrafen angedroht werden können.
– Wir haben in den alten AGB unter Ziffer 5 bezüglich der Datennutzung und
Datenschutz die wesentlichen Punkte nur generell geregelt. In den neuen AGB
verweisen wir dabei neu auf die zusätzlich zu den AGB erstellte
Datenschutz-Erklärung, die nun vollständig und viel umfassender aufgebaut
wurde. Wir haben außerdem einen Verhaltenskodex eingeführt. Teilweise wird
auf diesen auch in den AGB Bezug genommen. Dies geschieht, um den Umgang
auf studiVZ angenehmer zu machen und um unserem Support klare Richtlinien
zu geben, welche Inhalte zulässig sind und welche nicht.Wir möchten eines klarstellen: studiVZ ist bisher noch nie gerichtlich
gegen Nutzer vorgegangen, auch wenn dies juristisch möglich gewesen wäre.
Wir haben selbstverständlich kein Interesse daran, euch (also unsere
eigenen Nutzer) zu verklagen. Diese Klausel dient nur einer Absicherung
gegenüber denjenigen, die versuchen, eure Daten oder ähnlich sensibles
Material auszulesen.Wir haben dir hier aber noch einmal die Top 10 – Fragen bezüglich der AGB
aufgelistet und hoffen dir hiermit weitergeholfen zu haben.FAQ
Da die AGB und die Datenschutz-Erklärung eine Grundlage für die Nutzung
unserer Plattform darstellt, musst du dich entscheiden, ob du diese als
Ganzes akzeptierst oder ablehnst. Für alle Nutzer, die der AGB und
Datenschutz-Erklärung widersprechen, müssen wir leider die Daten löschen.
Falls du die AGB und die Datenschutz-Erklärung als Ganzes akzeptierst, dann
schreibe uns bitte auf jeden Fall zurück und wir wissen, dass du die AGB
akzeptiert hast.FAQ AGB
1. Was genau hat sich geändert?
Die AGB sind eine Neufassung, basieren also nicht auf den bisherigen AGB.
Daher ist es schwierig, die Veränderungen hervorzuheben, weswegen wir beide
Fassungen nebeneinander gestellt [ https://www.studivz.net/terms.php ]
haben, damit du sie vergleichend lesen kannst.2. Welche Daten werden zur Kommunikationsanalyse ausgewertet?
Das Kommunikationsverhalten wird quantitativ ausgewertet, also wie
viele
Nachrichten insgesamt zu welchen Zeiten verschickt werden oder wie viele
Forenbeiträge geschrieben werden. Es werden niemals Inhalte analysiert.3. In welchen Fällen wird die Vertragsstrafregelung wirksam? Wen betreffen
diese?Dieser Absatz wurde eingebaut, um künftig zu vermeiden, dass Nutzer
versuchen die Seite zu crawlen oder zu hacken. Diese Strafe wird den
Normalnutzer in keiner Weise betreffen. Diese Bestimmung ist nur für groben
Missbrauch des Datenschutzes geschaffen worden und soll genau für solche
Fälle auch zur Anwendung kommen.4. Wurden zu einem früheren Zeitpunkt persönliche Daten an Dritte
weitergegeben? Haben Nutzer unwissentlich der Weitergabe zugestimmt?Es wurden bisher nur mit richterlichem Beschluss Daten an Dritte
weitergegeben, wenn eine Straftat vorgelegen hat.
Nach dem neuen TMG gilt, dass der Dienstanbieter auf Anordnung der
zuständigen Stellen im Einzelfall Auskunft über bestimmte Daten erteilen
darf, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr durch
die Polizeibehörden der Länder, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der
Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des
Bundesnachrichtendienstes oder des militärischen Abschirmdienstes oder zur
Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.
Es wurden und werden ansonsten keinesfalls Daten weitergegeben, weder zu
gewerblichen noch zu marktforschungs- oder sonstigen Zwecken. Nutzer haben
auch früher einer solchen Weitergabe nie zugestimmt.5. Sind die AGB, trotz außer Kraftsetzung von TDDSG und TKG gültig?
Die AGB sind schon vor dem 1.3.2007 entwickelt und ausgearbeitet worden.
Das Telemediengesetz (TMG) ist der Zusammenschluss von TDDSG, TDG undMdStV.
Da das TMG erst am 01.03.2007 in Kraft getreten ist und die AGB schon vor
diesem Datum entwickelt wurden, sind die AGB wirksam.6. Gelten die AGB, wenn man schweigt als angenommen? Ist das rechtlich
akzeptabel?Die Neufassung der AGB ist jedem Nutzer rechtzeitig im Voraus per E-Mail
übermittelt worden. In der E-Mail wurde darauf hingewiesen, dass jeder
Nutzer die Möglichkeit hat, den neuen AGB innerhalb einer angemessenen
Frist zu widersprechen. Wer diese Möglichkeit nicht wahrnimmt, sondern
StudiVZ danach weiter nutzt, erklärt dadurch, dass er mit den neuen AGB
einverstanden ist. Das Prozedere war so in den alten AGB geregelt und ist
auch im übrigen rechtlich einwandfrei.7. Wird es nur auf studiVZ „angemessene Werbung“ geben oder wird diese auch
an die Email-Adressen gehen?Angemessene Werbung wird es nur innerhalb von studiVZ geben. Es werden
keine privaten Email-Adressen zu Werbezwecken verwendet.8. Wie und mit welchen amtlichen Papieren wird gemäß Absatz 2.1. die
Identität überprüft?Wir wollen uns vorbehalten, eine Prüfung vornehmen zu können, falls dies
erforderlich sein sollte. Eine solche Prüfung erfolgt normalerweise durch
eine beglaubigte Kopie eines Personalausweises. Dies haben wir aber bis
heute noch nie selbst initiiert.9. Dürfen sich Studenten unter 18 Jahren nicht mehr anmelden?
Diese Klausel gilt bei Neuanmeldungen. Wir möchten aus Gründen des
Jugendschutzes, nur noch Nutzer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Nutzer, die sich vor in Kraft treten der neuen AGB angemeldet haben, dürfen
die Plattform weiterhin nutzen.10. Kann man strafrechtlich verfolgt werden, Wenn man Urlaubsfotos
hochlädt, auf denen auch Freunde abgebildet sind.Wenn du Bilder veröffentlichen willst, auf denen andere Personen als du
selbst erkennbar sind, musst du vorher grundsätzlich immer die Einwilligung
aller Betroffenen einholen. Der Bildnisschutz der Betroffenen ist vor allem
im sog. „Recht am eigenen Bild“ als besondere Form des Allgemeinen
Persönlichkeitsrechts (APR) verankert. Rechtsverletzungen können
zivilrechtlich verfolgt werden.An dieser Stelle möchten wir nochmal nachdrücklich darauf verweisen, dass
du unbedingt eine letzte Email an uns schreiben musst, damit dein Account
erhalten bleibt. Tu dies aber bitte nur, wenn du die AGB als GANZES
akzeptierst.Viele Grüße,
dein studiVZ Team
ACHTUNG!!! Wenn du dich NICHT zurückmeldest, wird dein Account GELÖSCHT!
Haust du also ab, wa? Wenn ich mal fragen darf: Gegen welche
Änderung speziell rebellierst du eigentlich?
Gegen mehrere – z.b. das man versucht den Usern ein offensichtlich
Werk überzustülpen was diese in ihren Rechten stark beschränkt, zum
einen waren es auch die vielen vielen Vorfälle des letzten halben
Jahres die einen immer mehr aufgebracht haben. Die neuen AGB waren
daher nur der Endpunkt aller Dinge.
Hm, hm. Was ist heute? Richtig 2. April -wie hieß es doch:
Und was ist? Es ist Montag der 2. April 2007 und mein
Account ist weiterhin vorhanden. Vieleicht habe ich das BIS nicht
richtig verstanden – oder ist damit bis einschließlich, das heißt
bis heute 23:59 Uhr gemeint? Oder liegt es daran, das das StudiVZ
über eine externe Firma ihre Mail versendet hat und jeder der
einafch nur auf „Antworten“ geklickt hat dann eine „Mail delivery“
nachricht auf seine Antwort bekommen hat? (Außer man ist so schlau
und hat gleich wieder an agb @ studivz de gesendet). Ich harre also
mal der Dinge die da kommen.